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Betriebliche Altersversorgung
Eine betriebliche Altersversorgung bringt nicht nur viele sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorteile, sondern dient auch der Bindung der Mitarbeiter an das jeweilige Unternehmen.
Der Arbeitgeber sollte sich darüber bewusst sein, dass die betriebliche Altersversorgung somit ein wichtiges Instrument der Personalfürsorge und –entlohnung ist, welches motiviert und ein positives Bild vom Unternehmen vermittelt. Kalkulierbare Kosten und Risiken sorgen zusätzlich für ideale Rahmenbedingungen. Besonders attraktiv wird eine betriebliche Altersvorsorge für ein Unternehmen immer dann, wenn Modelle mit möglicher Eigenbeteiligung der einzelnen Mitarbeiter vorgesehen sind.
Für Arbeitnehmer stellt die betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase eine besonders vorteilhafte Vorsorgemaßnahme dar. Zudem haben sie die Entgeltumwandlung betreffend ein Recht auf betriebliche Altersversorgung (§1a BetrAVG).